vorhabenbezogener Bebauungsplan „Biogasanlage Listhof“ 2. Änderung und Erweiterung
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 08.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Listhof“ 2. Änderung und Erweiterung beschlossen.
Nach der erfolgten Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 31.07.2025 den Entwurf der vorgenannten Bebauungsplanänderung und -erweiterung gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und -erweiterung in der Fassung vom 31.07.2025 sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind hierzu in der Zeit vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.10.2025 online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> à „Rathaus“ à „Bekanntmachungen“
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Zu dem Entwurf der vorgenannten Bebauungsplanänderung und -erweiterung sind folgende Arten von umweltrelevanten Informationen (teilweise in Form von Fachgutachten und Stellungnahmen) verfügbar, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes online bereitstehen und ebenfalls öffentlich ausliegen:
| • | Umweltbericht in der Fassung vom 31.07.2025 mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser Klima und Luft, Landschaftsbild, Sach- und Kulturgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
| • | Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 08.05.2025: Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung |
| • | die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Landschaftsbild, naturschutzrechtlicher Ausgleich und Denkmalschutz |
Während der Dauer der Auslegung sollen Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.