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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 4/2023
Amtliche Mitteilungen
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Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung des Radweges Harburg (Schwaben) - Ebermergen entlang der B25

Widmung des Radweges Harburg (Schwaben) - Ebermergen entlang der B25

Der Radweg zwischen Harburg (Schwaben) und Ebmergen entlang der B25 wurde mit Verfügung vom 16.01.2023 als beschränkt-öffentlicher Weg (selbständiger Geh- und Radweg) i. S. des Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

Die Widmung wird hiermit gem. Art. 41 Abs. 3 Satz 2 des BayVwVfG öffentlich bekannt gemacht.

Die Widmungsverfügung einschließlich der zugehörigen Unterlagen können vom 30.01.2023 bis 13.02.2023 im Rathaus Harburg (Schwaben), Schloßstraße 1, Zimmer 1 eingesehen werden.