hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Harburg hat am 22.12.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberer Wannenberg“ im Verfahren gem. §13b i.V.m. §13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 397 (TF), 396, 395 (TF) und 395/2 Gemarkung Harburg (TF=Teilfläche).
Er ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
jeweils Gemarkung Harburg
Im Geltungsbereich wird im Wesentlichen ein allgemeines Wohngebiet nach §4 BauNVO (Baunutzungsverordnung) festgesetzt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Oberer Wannenberg“.
Die Stadt Harburg möchte mit diesem Bebauungsplan Planungsrecht zur Errichtung von Wohnbebauung schaffen, um der stetigen Nachfrage zu entsprechen und somit den Bedarf an Wohnraum zu decken. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung von Wohnraum, wobei insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit Kindern berücksichtigt werden sollen und die Bebauung dementsprechend mit Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt verzeichnet für das Plangebiet „Wohnbaufläche“, sodass der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann.
Die Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Lageplan als rote Kennzeichnung zu entnehmen: