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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 41/2024
Amtliche Mitteilungen
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Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG)

hier: Einziehung von Teilflächen an öffentlichen Straßen; Tlfl. Fl.-Nrn. 1494, 338/3 Gem. Harburg, Tlfl. Fl.-Nr. 120/6, Gem. Mündling

In Harburg (Schießhausstraße und Ziegelhütte) und Mündling (St.-Johann-Straße) sollen Grünstreifen bzw. zur Straße gehörenden Flächen verkauft werden. Diese sind derzeit mit der Straße gewidmet.

Nach dem Verkauf sollen diese Flächen aber nicht mehr der Nutzung durch die Öffentlichkeit dienen. Der Gemeingebrauch soll entfallen, was eine Einziehung notwendig macht.

Gem. Beschluss des Stadtrates vom 26.09.2024 sollen Tlfln. der Fl.-Nrn. 1494, 338/3, Gemarkung Harburg (Schießhausstraße, Ziegelhütte) und eine Tlfl. der Fl.-Nr. 120/6, Gemarkung Mündling (St.-Johann-Straße) eingezogen werden.

Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG öffentlich bekannt gemacht.

Evtl. betroffene Bürger werden gebeten, bis spätestens 01.01.2025 Bedenken oder Anregungen bei der Stadt Harburg (Schwaben) Schloßstr. 1, 86655 Harburg (Schwaben), Zimmer 1 vorzutragen.