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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 41/2024
Amtliche Mitteilungen
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Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG)

hier: Einziehung eines öffentlichen Feldweges in der Gemarkung Schrattenhofen

Im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege in der Gemarkung Schrattenhofen ist unter der lfd. Nr. 5 der Feldweg Fl.-Nrn. 109, 109/1 „Egerfeld“ mit einer Länge von 160 m eingetragen.

Der Feldweg hat jede öffentliche Verkehrsbedeutung verloren und ist in natura nicht mehr vorhanden. Die Fläche soll künftig als Ökofläche zur Verfügung stehen.

Der Weg soll daher gem. Beschluss des Stadtrates vom 26.09.2024 eingezogen werden.

Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG öffentlich bekannt gemacht.

Evtl. betroffene Bürger werden gebeten, bis spätestens 11.01.2025 Bedenken oder Anregungen bei der Stadt Harburg (Schwaben) Schloßstr. 1, 86655 Harburg (Schwaben), Zimmer 1 vorzutragen.