Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 45/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Bekanntmachung
Nächster Artikel: Information des Einwohnermeldeamtes
Fälligkeit der Grundsteuer
Am 15. November 2023 ist die Grundsteuer zur Zahlung fällig. Alle Barzahler, die ihrer Zahlungsverpflichtung noch nicht nachgekommen sind, werden gebeten, die Grundsteuer zur Fälligkeit an die Stadtkasse zu bezahlen.