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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 45/2023
Amtliche Mitteilungen
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Information des Einwohnermeldeamtes

Erhöhung der Gebühren für Reisepässe

Zum 1. Januar 2024 steigen die Grundgebühren für einen biometrischen Reisepass für Antragssteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) auf 70 Euro. Bei Antragsstellung bis zum 31.12.2023 beträgt die Grundgebühr für den Reisepass noch 60 Euro.

Die Gebühr für den biometrischen Reisepass bei Antragssteller unter 24 Jahren bleibt davon unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 Euro und ist 6 Jahre gültig.

Wegfall des Kinderreisepasses zum Jahresende - was Eltern jetzt wissen sollten

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Demnach dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Minderjährige bis 12 Jahre, einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Ab dem neuen Jahr ist nur noch die Ausstellung eines Personalausweises (22,80 €) oder eines Reisepasses (37,50 €) mit einer Gültigkeit von 6 Jahren möglich. Jedoch ist sowohl der Personalausweis, als auch der Reisepass nur solange gültig, wie der Minderjährige auf dem biometrischen Lichtbild zweifelsfrei erkennbar ist. Ggf. müssen die Dokumente daher schon vor Ablauf der Gültigkeit wieder neu bestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Einwohnermeldeamt unter der Rufnummer: 09080 9699-25

Warum werden die Kindereisepässe abgeschafft?

Neu ausgestellte Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Im Vergleich zu hochsicheren Reisepässen (mit Chip) ist der Kinderreisepass (ohne Chip) mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Das ist sowohl an der niedrigeren Gebühr erkennbar als auch an der kürzeren Gültigkeitsdauer. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, haben gegenüber dem Reisepass eine eingeschränkte Nutzbarkeit. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6 Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Mit der geplanten Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass). Berücksichtigen Sie, dass die Herstellung eines Personalausweises ca. 2 - 3 Wochen und die des Reisepasses ca. 4 - 5 Wochen dauert.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines mehrjährig gültigen Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein mehrjährig gültiger Reisepass erforderlich.

Informationen zum Thema, welches Reisedokument in dem jeweiligen Reiseland anerkannt wird, entnehmen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen: (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).