Durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. „Wind-an-Land-Gesetz“) wurden vom Gesetzgeber verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Verteilung von „Flächenbeitragswerten“ der Länder festgesetzt. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden.
Für Bayern bedeutet dies im Rahmen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes eine Festlegung von 1,1 % der Fläche in jeder Planungsregion bis Ende 2027 und 1,8 % der entsprechenden Fläche bis Ende 2032 als Flächenziel.
Vom regionalen Planungsverband Augsburg (dieser umfasst den Landkreis und die Stadt Augsburg sowie die Landkreise Aichach-Friedberg, Dillingen a. d. Donau und Donau-Ries) wurden in diesem Zusammenhang zwischenzeitlich großflächige „Suchräume“ zur Realisierung von Windparks definiert, die in den nächsten Schritten weiter konkretisiert werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass sich damit über kurz oder lang auch im lokalen Bereich das Landschaftsbild verändern wird, zumal auch im Bereich der Stadt Harburg Suchräume definiert wurden.
Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Harburg über diese lokalen Suchräume, wie auch über die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt informieren und laden dazu am 27.11.2024 um 18 Uhr zu einer Infoveranstaltung in die Wörnitzhalle ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.