Die Verkehrsbedeutung des Weges mit der Fl.-Nr. 208 („An der Rees“, Mündling) hat sich geändert. Aufgrund der Bebauung und Überplanung dient die Straße nicht mehr nur dem landwirtschaftlichen Verkehr, sondern dem allgemeinen Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage.
Die Aufstufung wird hiermit gem. Art. 41 Abs. 3 Satz 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) öffentlich bekannt gemacht.
Die Aufstufungsverfügung einschließlich der zugehörigen Unterlagen können von 18.11.2024 bis einschließlich 29.11.2024 im Rathaus Harburg (Schwaben), Schloßstraße 1, Zimmer 1, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.