Das vorläufige Ergebnis der Wahl des Stadtrates und des ersten Bürgermeisters der Stadt Harburg (Schwaben) wird unter Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in folgender Form verkündet:
| • | durch Anschlag am Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg (Schwaben) |
| • | durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Harburg (Schwaben) unter: www.stadt-harburg-schwaben.de |
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählte Person erklären kann, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags am Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg (Schwaben).
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.
Harburg (Schwaben), 29.01.2026