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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 5/2026
Amtliche Mitteilungen
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Kommunalwahlen Bayern 2026

Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026;

Sitzung des Beschwerdeausschusses bei der Regierung von Schwaben

Gemäß Art. 32 Abs. 4 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) entscheidet auf Antrag des betroffenen Wahlvorschlagsträgers der Beschwerdeausschuss der Regierung von Schwaben (Art. 8 GLKrWG; § 11 GLKrWO) bis spätestens 24:00 Uhr des 34. Tages vor dem Wahltag letztendlich über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge.

Für die Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 im Regierungsbezirk Schwaben findet die Sitzung des Beschwerdeausschusses statt am

Montag, den 02. Februar 2026, 13:00 Uhr,

im Rokokosaal der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg.

Harburg (Schwaben), 29.01.2026
Sara Stadler
Gemeindewahlleiterin