Sitzung des Beschwerdeausschusses bei der Regierung von Schwaben
Gemäß Art. 32 Abs. 4 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) entscheidet auf Antrag des betroffenen Wahlvorschlagsträgers der Beschwerdeausschuss der Regierung von Schwaben (Art. 8 GLKrWG; § 11 GLKrWO) bis spätestens 24:00 Uhr des 34. Tages vor dem Wahltag letztendlich über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge.
Für die Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 im Regierungsbezirk Schwaben findet die Sitzung des Beschwerdeausschusses statt am
Montag, den 02. Februar 2026, 13:00 Uhr,
im Rokokosaal der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg.