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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 50/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats am Sonntag, 08. März 2026

1.

Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2.

Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten:

Eintragungsraum:

Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, Zimmer 1, 86655 Harburg (Schwaben).

Der Eintragungsraum ist barrierefrei.

Eintragungszeiten:

a)

jeweils Montags – Mittwochs

08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr;

Donnerstags

08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr;

Freitags

08:00 – 12:00 Uhr

Ausgenommen 24.12.2025, 25.12.2025, 26.12.2025, 31.12.2025, 01.01.2026

b)

Donnerstag, 15.01.2026

08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 20:00 Uhr

c)

Sonntag, 11.01.2026

10:00 – 12:00 Uhr

3.

Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadt Harburg (Schwaben) beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

4.

Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Harburg (Schwaben), 09.12.2025
Christoph Schmidt
1. Bürgermeister