Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Harburg (Schwaben) folgende 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 11.12.2020, zuletzt geändert am 26.03.2021:
§ 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt 2,30 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.“
§ 10a Abs. 7 wird wie folgt geändert:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,20 € pro m² pro Jahr.“
Diese Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.