Am 02.07.2022 hat die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Heroldingen im Rahmen einer ordentlichen Verbandsversammlung die Auflösung des Wasserbeschaffungsverbandes Heroldingen mit der hierfür erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen beschlossen (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Wasserverbandsgesetz (WVG)). Bei der Versammlung wurde von der Verbandsversammlung auch die zweckgebundene satzungsgemäße Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens nach vollständiger Abwicklung der Liquidationsgeschäfte beschlossen.
Der Auflösungsbeschluss des Wasserbeschaffungsverbandes Heroldingen sowie der Beschluss über die Verwendung des nach vollständiger Abwicklung verbleibenden Verbandsvermögens wurde mit Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries vom 18.01.2023 genehmigt (§ 62 Abs. 1 Satz 2, § 63 Abs. 3 Satz 3 WVG). Mit der Bekanntgabe der Genehmigung wird der Auflösungsbeschluss wirksam.
Auf das Abwicklungsverfahren sind § 48 Abs. 2 und 3, § 49 sowie die §§ 51 bis 53 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend anzuwenden.
Die Auflösung des Wasserbeschaffungsverbandes Heroldingen wird hiermit mit der Aufforderung an alle Gläubiger des Wasserbeschaffungsverbandes Heroldingen bekanntgemacht, etwaige Ansprüche gegen diesen Verband sind innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung beim Landratsamt Donau-Ries, Haus C, Zimmer 2.95, Pflegstraße 2, 86609 Donauwörth, schriftlich anzumelden (§ 62 Abs. 3 WVG).