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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Harburg
Ausgabe 6/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Harburg (Schwaben) - Kaisheim - Mönchsdeggingen

Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen. Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht:

I.

Haushaltssatzung

des

Schulverbandes Mittelschule

Harburg (Schwaben) - Kaisheim - Mönchsdeggingen

Landkreis Donau - Ries

für das

Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 8 u. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Mittelschulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  342.500,00 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  74.800,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Verwaltungsumlage

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 222.400,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Schülerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2024 auf 125 Schüler (ohne Gastschüler) festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.779,20 € (Vorjahr1.581,56 €) festgesetzt.

2. Investitionsumlage

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 20.800,00 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2024 auf 125 Schüler (ohne Gastschüler) festgesetzt.

Die Investitionsumlage wird je Schüler auf 166,40 € (Vorjahr 143,97 €) festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Die Schulverbandsumlage wird für jedes Haushaltsjahr neu festgesetzt. Die Schulverbandsumlage wird am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des jeweiligen Rechnungsjahres zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind ohne weitere Mitteilungen zu den o. g. Terminen auf das Konto des Mittelschulverbandes zu überweisen. Werden die Umlagen nicht rechtzeitig entrichtet, so können von der säumigen Stadt/Gemeinde Zinsen in Höhe von einhalb vom Hundert für jeden vollen Monat erhoben werden.

Ist die Verwaltungsumlage bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht festgesetzt, so sind die Beträge des vorangegangenen Haushaltsjahres zunächst als Teilzahlung zu den o.g. Terminen unaufgefordert weiterzuzahlen. Die Angleichung erfolgt nach Rechtskraft der neuen Haushaltssatzung.

§ 7

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Mittelschulverband Harburg (Schw.) - Kaisheim - Mönchsdeggingen
Harburg (Schwaben), den 29.01.2025
Christoph Schmidt
Schulverbandsvorsitzender

II.

Das Landratsamt Donau-Ries hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 rechtsaufsichtlich behandelt und teilt mit Schreiben vom 20.01.2025, Nr. 200; 027-941/4.2 mit, dass die Haushaltssatzung nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG in Verbindung mit Art. 67 und 71 GO keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 10. Februar 2025 bis einschließlich 24. Februar 2025 bei der Verwaltung des Schulverbandes, (Leiter der Finanzverwaltung der Stadt Harburg, Herrn Stegmüller, Zimmer Nr. 14) öffentlich auf. Ferner kann die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen während der Dauer der Gültigkeit in der Stadtverwaltung Harburg (Schwaben) eingesehen werden.