Vollzug der Wassergesetze;
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Binsenäcker II“ in den Vorflutgraben auf Fl.-Nr. 198 der Gemarkung Hoppingen
Mit Bescheid vom 21.01.2026 erteilte das Landratsamt Donau-Ries der Stadt Harburg für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Binsenäcker II“ in den Vorflutgraben auf Fl.-Nr. 198 der Gemarkung Hoppingen eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für folgende Einleitmengen:
| Bezeichnung der Einleitung | Zulässiger Drosselabfluss in das Gewässer Qdr (l/s) | Mind. erforderliches Retentionsvolumen (m³) | Max. zulässiger Einleitungsabfluss (l/s) | Überschreitungs-häufigkeit im Bemessungslastfall (1/a) |
| RWneu01 | 193 | 44 | 800* | - |
*Nach ca. 300 m nachfolgend der Einleitungsstelle unterquert der Graben in seinem Verlauf die Hauptstraße in einem Durchlass DN 600 mit einem Gefälle von 17,7 %0. was einem Q von 800 l / s entspricht und der für die maximale Ableitung maßgeblich ist.
Der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Fertigung der genehmigten Planunterlagen liegen gem. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i.V.m. Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) 2 Wochen
in der Zeit vom 13.02.2026 bis 27.02.2026
im Rathaus der Stadt Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt, die im Verlauf des Verfahrens keine Einwendungen erhoben haben.