Stadt Harburg (Schwaben), Landkreis Donau-Ries
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Stadelfeld“ Harburg
hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungs-planes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Stadelfeld“ Harburg
Mit Bescheid vom Nr. FB 40-1610 vom 23.01.2025 hat das Landratsamt Donau-Ries die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harburg (Schwaben) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg Zimmer 19, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach