Veröffentlicht werden alle öffentlichen oder sonstigen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt.
Darüber hinaus werden veröffentlicht die Nachrichten der in der Stadt ansässigen Kirchen, Verbände und Vereine sowie Notrufe, Bereitschaftsdienste, Standesamts- und Schulnachrichten sowie Bekanntmachungen bzw. Nachrichten der städtischen Einrichtungen und im Wege der Amtshilfe von Behörden. Jede Veröffentlichung Dritter erfolgt nur einmalig.
Spenden:
Berichte über Geld- oder Materialspenden an oder von einer Harburger sozialen, karitativen oder gemeinnützigen Institution oder politischen Gruppierung (auch anteilig) sind ab einem gespendeten Betrag von 200 € zulässig und dürfen einschließlich Bild einspaltig maximal 1.250 Zeichen umfassen.
Parteien und politische Gruppierungen:
Sonstige Berichte werden nur im Rahmen von Personalnachrichten (Ergebnisse von Vorstandswahlen etc.) zugelassen. Bei einer Verknüpfung der reinen Personalnachrichten mit anderen Inhalten (z. B. inhaltliche oder politische Darstellung auch in kurzer Form) erfolgt kein Abdruck.
Reine Terminankündigungen auch hinsichtlich Wahlen sind möglich.
Wahlwerbung kann nur im Anzeigenteil und nur innerhalb eines Zeitkorridors von sechs Wochen vor einer Wahl mit folgenden Maximalgrößen erfolgen:
Bei Landtags-, Bundestags- und Europawahl je Inserent eine viertel Seite pro Ausgabe und bei Kommunalwahlen eine halbe Seite (2.000 Zeichen) pro Ausgabe.
Beilagen:
Die Verteilung von Beilagen ist nicht möglich.
Nur im Inseratteil:
Reiseausschreibungen, Nachrufe, Stellenanzeigen Dritter, Danksagungen an Firmen und Einzelpersonen, Werbung für Kapellen und Personen, Glückwünsche an Vereinsmitglieder oder Mitbürger etc. sowie Firmenwerbung jeglicher Art darf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nur in Form von kostenpflichtigen Anzeigen veröffentlicht werden; eine kostenlose Veröffentlichung innerhalb des redaktionellen Teils kann nicht erfolgen. Ausgenommen hiervon sind die vorgenannten Bestandteile in Mitteilungen aus dem Rathaus bzw. städtischen Einrichtungen.
Nicht veröffentlicht werden:
Für die Berichte der örtlichen Vereine, Jahresberichte, Spielberichte, Vorankündigung des nächsten Spiels, etc. gilt eine technische Zeichenbegrenzung von 1.250 Zeichen (Inklusive maximal ein Bild oder Grafik):
Für die Kirchlichen Nachrichten gilt eine Zeichenbegrenzung von 3.000 Zeichen.
Vorbehalt:
Die Verwaltung wurde ermächtigt, über die Zulässigkeit der Veröffentlichung zu entscheiden und im Zweifelsfall einen Artikel zurückzustellen, um ein Gremium (Stadtrat oder Hauptverwaltungs- und Personalausschuss) über die Veröffentlichung entscheiden zu lassen.
Abdruck von Festwerbung auf der Titelseite nur bei Jubiläen:
Festankündigungen in Flyer-Form sind nicht auf der Titelseite zugelassen, nur eine redaktionelle Ankündigung auf einen Flyer oder einen Artikel im Mittelteil ist erlaubt. Ausnahmen davon bilden besondere Jubiläumsfeste.
Die Titelseite ist nach Vorgabe des Verteilers werbefrei zu halten:
Alles, was werblich angesehen werden könnte, ist zu streichen (Preise, andere Internetplattformen etc.) Diese Infos können nur auf den Innenseiten veröffentlicht werden.