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Amtsblatt der Gemeinde Lautertal
Ausgabe 10/2026
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung

Einberufung einer Ortsversammlung zur Wahl einer Ortssprecherin/ eines Ortssprechers für den Gemeindeteil Rottenbach

Gemäß dem Wahlergebnis zur Kommunalwahl am 08. März 2026 wurde niemand aus der Bürgerschaft in den Gemeinderat der Gemeinde Lautertal gewählt.

Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 07. Mai 2026 beschlossen, dass für den Ortsteil Rottenbach gemäß Art. 60a Abs. 1 S. 2 GO die Wahl einer Ortssprecherin/ eines Ortssprechers durchgeführt wird.

Aus diesem Grunde beruft die Gemeinde Lautertal, vertr. d. d. Ersten Bürgermeister Karl Kolb, gemäß Art. 60a Abs. 1 GO für den Freistaat Bayern für

Mittwoch, den 03. Juni 2026, um 18.00 Uhr im Feuerwehrhaus Rottenbach, Pfarrgarten in 96486 Lautertal, OT Rottenbach,

eine Ortsversammlung zur Wahl einer Ortssprecherin/ eines Ortssprechers für den Gemeindeteil Rottenbach ein.

Wahlberechtigt sind alle im Gemeindeteil Rottenbach ansässigen Bürgerinnen und Bürger, die auch an Gemeindewahlen teilnehmen können – also mindestens 18 Jahre alt sind und wenigstens zwei Monate in Lautertal wohnen.

Gewählt werden kann darüber hinaus nur eine Person, die auch an der Ortsversammlung anwesend ist.

Die Wahl wird geheim – mit Stimmzetteln durchgeführt.

Lautertal, den 08.05.2026
Karl Kolb
Erster Bürgermeister