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Amtsblatt der Gemeinde Lautertal
Ausgabe 15/2023
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lautertal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.226.992 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.525.700 €

ab.

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.110.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  380 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  380 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  340 v. H.

§ 5

1.

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

900.000 €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Gemeinde Lautertal, den 02. März 2023
gez. Kolb
1. Bürgermeister

Nachrichtlich: Die Hundesteuer beträgt für den

1. Hund:

25,--€

2. Hund:

35,--€

für jeden weiteren Hund:

55,--€

für einen Kampfhund:

620,--€

Dem Landratsamt Coburg wurde die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 31.05.2023 hat das Landratsamt Coburg rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt / die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO während des ganzen Jahres im Rathaus Lautertal, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf und wird auf der Domain-Seite der Gemeinde veröffentlicht.

Gemeinde Lautertal, den 10. Juli 2023
gez. Kolb
(1. Bürgermeister)