Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lautertal folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
9.226.992 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
6.525.700 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.110.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 380 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) — 380 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 340 v. H. | |
| 1. | Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf |
| 900.000 € | |
| festgesetzt. |
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Nachrichtlich: Die Hundesteuer beträgt für den
| 1. Hund: | 25,--€ |
| 2. Hund: | 35,--€ |
| für jeden weiteren Hund: | 55,--€ |
| für einen Kampfhund: | 620,--€ |
Dem Landratsamt Coburg wurde die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 31.05.2023 hat das Landratsamt Coburg rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt / die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO während des ganzen Jahres im Rathaus Lautertal, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf und wird auf der Domain-Seite der Gemeinde veröffentlicht.