über die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Rottenbach III“ im OT Rottenbach, Gemeinde Lautertal, Landkreis Coburg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
In der öffentlichen Sitzung am 02.12.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Rottenbach III“ in der Gemarkung Rottenbach sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Verwaltung mit der weiteren Durchführung des Bauleitverfahrens beauftragt. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Der Planvorentwurf ist von der Kittner & Weber GmbH aus Sonnefeld ausgearbeitet.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet.
Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung sowie die 5. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 20.07.2023 liegen in der Zeit
vom 31. Juli 2023 bis einschließlich 08. September 2023
im Rathaus der Gemeinde Lautertal, Frankenstraße 3, 96486 Lautertal, EG Zi. Nr. E.09, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 7:30 – 12:00 Uhr; Montag, Mittwoch u. Donnerstag von 13:00 – 16.15 Uhr und Dienstag von 13:00 – 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dabei besteht auch die Möglichkeit zur weiteren Erörterung des Planvorhabens.
Stellungnahmen hierzu können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Umweltbericht vom 20.07.2023
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs befindet sich auf den Grundstücken mit Fl. Nrn. 556, 557, 565 und 580, Gemarkung Rottenbach.
Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 5,505 ha und ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.
Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks zur teilweisen Deckung des Energiebedarfs der Bevölkerung.
Diese Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen können im v. g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde Lautertal sowie dem Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter den Internetadressen:
https://www.gemeindelautertal.de/wirtschaft-bauen-umwelt/baugebiete-gewerbeflaechen/
und
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.