In der Gemeinde Lautertal wird es keinen neuen Bauhof auf dem bislang vorgesehenen Gelände geben. Dies hat der Gemeinderat in seiner Juli-Sitzung im nichtöffentlichen Teil einstimmig beschlossen.
Die Gemeinde Lautertal ist derzeit noch Mieter des Grundstückes unterhalb des Rathauses, auf dem zwei Gewerbehallen stehen. Dieses Areal sollte zum neuen Bauhof umgebaut werden. Der Eigentumsübergang an die Gemeinde sollte laut bereits abgeschlossenem Kaufvertrag zum 01.02.2026 erfolgen.
In dem Miet-/Kaufvertrag hatte der Veräußerer garantiert, dass ihm vom Vorhandensein von Altlasten im weitesten Sinne nichts bekannt ist und ferner garantiert, auch keinen Verdacht vom Vorhandensein von Altlasten zu haben. Im Rahmen einer Beschaffenheitsvereinbarung haftete der Veräußerer zudem dafür, dass das Vertragsobjekt bei Beginn der Mietzeit keine schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes, keine sonstigen Verunreinigungen des Grundstücks, der vorhandenen Bausubstanz oder von sonstigen Bestandsteilen aufweist.
Beprobungen haben nun ergeben, dass Teile des Grundstückes mit Bodenverunreinigungen, insbesondere durch in den Untergrund eingebrachte asbesthaltige Faserzementplatten, belastet sind. Ebenso wurden vergrabene Fahrzeugteile festgestellt.
Eine fachgerechte Entsorgung dieser Funde und eine Sanierung des Grundstücks ist nur mit sehr hohem finanziellem Aufwand möglich, da die Gemeinde von einer flächendeckenden Bodenverunreinigung ausgeht.
Nachdem sich das Grundstück in keinem vertragsgemäßen Zustand befindet, zudem aufgrund der Altlasten mit weiteren, erheblichen Verzögerungen zu rechnen ist und um schließlich unkalkulierbare finanzielle Risiken von der Gemeinde abzuwenden, hat die Gemeinde Lautertal dem Veräußerer gegenüber auf Grundlage des oben angeführten Gemeinderatsbeschlusses die Anfechtung des Miet- und Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung und vorsorglich auch den Rücktritt vom Vertrag erklärt.
Die Gemeinde wird die bisher entstandenen Planungskosten als Schadenersatz gegen den Vertragspartner geltend machen. Baukosten im engeren Sinne sind bislang nicht angefallen.
Zudem wird die Gemeinde gegen den Vertragspartner Strafanzeige erstatten.
Der Betrieb des Bauhofs geht am bisherigen Standort in der Fornbacher Straße 9 in Oberlauter weiter, ohne dass es Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger geben wird.
Des Weiteren wird die Gemeinde einen anderen geeigneten Standort für einen Neubau/Umbau des Bauhofs suchen, da die Verhältnisse auf dem bisherigen Bauhofgelände dauerhaft zu beengt sind und den heutigen Ansprüchen nicht gerecht werden.