Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Lautertal
Ausgabe 15/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung § 2 Abs.1 § 3 Abs.1 BauGB

Vollzug des Baugesetzbuchs

Amtliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses und über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Solarpark Oberlauter“ und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.07.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Solarpark Oberlauter“ sowie zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 5,29 ha und die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) folgender Flur-Nummern der Gemarkung Unterlauter:

Flur-Nr.

Erläuterung

226

Bauland

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes stimmt mit dem Geltungsbereich des vBP überein.

Die räumlichen Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes können im Rathaus der Gemeinde Lautertal, Frankenstraße 3, 96486 Lautertal, Zimmer E.06 während folgender Zeiten:

Montag

08:00 – 12:00, 14:00 – 16:15 Uhr

Dienstag

08:00 – 12:00, 14:00 – 17:30 Uhr

Mittwoch

08:00 – 12:00, 14:00 – 16:15 Uhr

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

eingesehen werden und sind nachfolgend abgebildet (unmaßstäblich):

 

 

Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Ziele und Zwecke der Planung:

In der Gemeinde Lautertal soll ein Flurstück für die Nutzung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vorbereitet werden. Eine Teilfläche für Energiespeicher ist auch untergeordnet vorbereitet.

Im Flächennutzungsplan ist das überplante Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB) dargestellt. Der Bebauungsplan ist nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar. Zusammen mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert (Parallelverfahren). Es handelt sich um die 7. Änderung.

Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB:

In der Sitzung des Gemeinderates vom 02.07.2026 wurden die Planentwürfe gebilligt.

Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen und der Durchführung der Verfahren ist das Büro Team4 Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH beauftragt.

Die gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes für das Gebiet „Solarpark Oberlauter“ mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, jeweils mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 02.07.2026, sind im Zeitraum

vom 30.07.2026 bis einschl. 31.08.2026

im Internet unter https://www.gemeindelautertal.de/wirtschaft-bauen/baugebiete-gewerbeflaechen/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Lautertal, Frankenstraße 3, 96486 Lautertal, Zimmer E.06 während folgender Zeiten:

Montag

 08:00 – 12:00, 14:00 – 16:15 Uhr

Dienstag

08:00 – 12:00, 14:00 – 17:30 Uhr

Mittwoch

08:00 – 12:00, 14:00 – 16:15 Uhr

Freitag

 08:00 – 12:00 Uhr

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an Info@gemeindelautertal.de, und bei Bedarf in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Während der allgemeinen Dienststunden besteht die Möglichkeit der Erörterung.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lautertal den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.gemeindelautertal.de/wirtschaft-bauen/baugebiete-gewerbeflaechen/ eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

In Punkt 2 und 4 der Begründung zum Bebauungsplan wird der Geltungsbereich hinsichtlich umweltrelevanter Aspekte (Nutzung, Geologie, Böden, Vegetation, Hydrologie) beschrieben. In Punkt 9 der Begründung wird das Freiflächenkonzept dargelegt. Belange des Denkmalschutzes, des Immissionsschutzes sowie des Landschafts- und Naturschutzes (u.a. Eingriffsregelung, Artenschutz) werden in Punkt 8,7 bzw. 3 dargelegt. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gem. § 2a BauGB erörtert.

Die Begründung zum FNP und vBP zum Vorentwurf sind identisch und werden erst zum Entwurf getrennt.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht ist.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Lautertal, den 22.07.2026
Karl Kolb  
Erster Bürgermeister