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Amtsblatt der Gemeinde Lautertal
Ausgabe 16/2024
Aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des § 196 des Baugesetzbuches (BauGB)

und der §§ 12 ff der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) vom 05. April 2005 (Stand 30.09.2014)

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für das Gebiet des Landkreises Coburg zum Bewertungsstichtag 01.01.2024

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Coburg hat die Bodenrichtwerte zum Bewertungsstichtag 01.01.2024 ermittelt. Die Liste der Bodenrichtwerte für den Landkreis Coburg kann in der Zeit

vom 07.08.2024 – 07.09.2024

im Rathaus der Gemeinde Lautertal, Frankenstraße 3, 96486 Lautertal, Zi. Nr. E 06 zu den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Auch außerhalb der der Auslegungszeit kann von der Geschäftsstelle für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Coburg beim Landratsamt Coburg, Lauterer Straße 60, 96450 Coburg, Tel. 09561/514-0, Auskunft über die Richtwerte verlangt werden.

Gemeinde Lautertal, Karl Kolb, 1. Bürgermeister