Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lautertal folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
10.132.966 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
6.376.660 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Gewerbesteuer — 340 v. H. |
| 1. | Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf |
| 900.000 € | |
|
| festgesetzt. |
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemeinde Lautertal, den 03. April 2025
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grundsteuer der Gemeinde Lautertal sind in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. Die Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Die Grundsteuer ist festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 270 v.H.
für die Grundstücke (B) — 210 v.H.
| Die Hundesteuer beträgt für den | 1. Hund: — 25,00 € |
|
| 2. Hund — 35,00 € |
| für jeden | weiteren Hund: — 55,00 € |
| für | einen Kampfhund — 620,00 € |
Dem Landratsamt Coburg wurde die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 14.08.2025 hat das Landratsamt Coburg rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt / die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO während des ganzen Jahres im Rathaus Lautertal, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf und wird auf der Domain-Seite der Gemeinde veröffentlicht.
Gemeinde Lautertal, den 20.08.2025