Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lautertal folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.506.729 EUR
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.638.300 EUR
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Gewerbesteuer 340 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
900.000 €
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grundsteuer der Gemeinde Lautertal sind in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. Die Hebesatzsatzung trat am 01.01.2025 in Kraft.
Die Grundsteuer ist festgesetzt:
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 270 v.H. |
| für die Grundstücke (B) | 210 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt
| für den | 1. Hund | 25,00 € |
| für jeden | 2. Hund | 35,00 € |
| für | weiteren Hund | 55,00 € |
| einen Kampfhund | 620,00 € |
Dem Landratsamt Coburg wurde die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 14.08.2026 hat das Landratsamt Coburg rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt / die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO während des ganzen Jahres im Rathaus Lautertal, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf und wird auf der Domain-Seite der Gemeinde veröffentlicht.