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Amtsblatt der Gemeinde Lautertal
Ausgabe 2/2023
Schulnachrichten
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Einschulung zum Schuljahr 2023/2024 an der Emil-Fischer Grundschule Dörfles-Esbach

Anzumelden sind alle Kinder:

die bis zum 30. September 2017 geboren wurden und ihren Wohnsitz innerhalb des Schulsprengels haben.

Außerdem müssen alle Kinder angemeldet werden, die im vorigen Schuljahr zurückgestellt wurden oder

deren Eltern die Schulpflicht auf das Schuljahr 2023/24 verschoben haben.

Weitere Möglichkeiten:

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden (sogenannte Korridor-Kinder).

Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Die Schule berät dann die Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr (2023/24) oder erst zum darauffolgenden Schuljahr (2024/25) eingeschult wird.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr (2024/25) verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 11. April 2023 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Geben die Eltern bis 11. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (2023/24) schulpflichtig.

Es besteht die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern (nur in Absprache mit der Schule) zurückzustellen.

Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober 2017 und dem 31. Dezember 2017 geboren wurde. (nur in Absprache mit der Schule)

Alle wichtigen Informationen zum Anmelde- und Einschulungsverfahren erhalten die Eltern bis spätestens Anfang Februar über unsere Kindergärten in Lautertal und Dörfles.

Wenn Ihr Kind einen anderen Kindergarten besucht, dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf. (Sekretariat Frau Stang 09561/55040)

Mit herzlichen Grüßen aus der Schule
Kristin Jahn, Rektorin