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Amtsblatt der Gemeinde Lautertal
Ausgabe 20/2024
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lautertal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.773.737 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.581.544 €

ab.

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

380 v. H.

b) für die Grundstücke (B)

380 v. H.

2.

Gewerbesteuer

340 v. H.

§ 5

1.

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

900.000 €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Gemeinde Lautertal, den 04. April 2024
gez. Kolb
1. Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Hundesteuer beträgt für den

1. Hund: 25,--€

2. Hund: 35,--€

für jeden weiteren Hund: 55,--€

für einen Kampfhund: 620,--€

Dem Landratsamt Coburg wurde die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 18.09.2024 hat das Landratsamt Coburg rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt / die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO während des ganzen Jahres im Rathaus Lautertal, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf und wird auf der Domain-Seite der Gemeinde veröffentlicht.

Gemeinde Lautertal, den 20.09.2024
gez, Kolb
(1.Bürgermeister)