Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lautertal folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
9.773.737 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
4.581.544 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 380 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 380 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 340 v. H. |
| 1. | Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf |
| 900.000 € | |
|
| festgesetzt. |
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Hundesteuer beträgt für den
1. Hund: 25,--€
2. Hund: 35,--€
für jeden weiteren Hund: 55,--€
für einen Kampfhund: 620,--€
Dem Landratsamt Coburg wurde die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 18.09.2024 hat das Landratsamt Coburg rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt / die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO während des ganzen Jahres im Rathaus Lautertal, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf und wird auf der Domain-Seite der Gemeinde veröffentlicht.