Im Bezug auf die am 09.06.2024 stattfindende Europawahl weisen wir darauf hin, dass die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder der Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschrift sowie,
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter maßgebend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Bisher beantragte Übermittlungssperren bleiben weiterhin bis zum jeweiligen Widerruf aktiv.
Die Einrichtung einer Übermittlungssperre kann in der Gemeinde Lautertal, Einwohnermelde-amt, Frankenstraße 3, 96486 Lautertal zu den Öffnungszeiten beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Für Fragen zur Antragstellung erreichen Sie uns unter der Tel.: 09561/8620-24 Frau Rauscher oder Tel.: 09561/8620-25 Herr Escher.