Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Lautertal
Ausgabe 24/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Landratsamt Coburg  — Coburg, 11.11.2024

FB 31 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Az. 752-00/2=311.1

Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) und des Bundesjagdgesetzes (BJagdG);

Allgemeinverfügung zum Widerruf der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Coburg zur Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild

Das Landratsamt Coburg – Untere Jagdbehörde – erlässt auf Grundlage von Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) folgende

Allgemeinverfügung:

I.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Coburg vom 18.11.2020 zur Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild wird widerrufen.

II.

Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

III.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Hinweise:

Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Coburg, Zimmer-Nr. 131, Lauterer Str. 60, 96450 Coburg, aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Coburg, 11.11.2024
Filberich
Oberregierungsrat