Der Gemeinderat hat die Neufassung seiner Sportförderrichtlinien zum 01.01.2025 beschlossen.
Die Neufassung stellt eine deutliche Verbesserung der Unterstützung unserer Vereine dar.
Wesentliche Änderungen sind:
| - | Der Gesamtzuschuss für jugendliche Mitglieder und Übungsleiter wird von 7.000 EUR auf 12.000 EUR erhöht. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf: 8.000 EUR für jugendliche Mitglieder und 4.000 EUR für Übungsleiter mit anerkannter Lizenz. Diese Regelung gilt bereits für das Sportjahr 2024 (Auszahlung im Kalenderjahr 2025). |
| - | Der Fördersatz für Umbau-, Erweiterungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Sportstätten und Betriebsgebäuden wird von 10 % auf 15 % erhöht. Zudem steigt der dazugehörige Förderhöchstbetrag von 10.000 EUR auf 15.000 EUR. |
| - | Der Förderhöchstbetrag von 10.000 EUR für energetische Maßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren wird gestrichen. Dafür wird ein Gesamtförderhöchstbetrag für Umbau-, Erweiterungs- und Erhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen für energetische Sanierungen in Höhe von 25.000 EUR für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. Der Fördersatz für energetische Maßnahmen beträgt wie bisher 30 %. |
Unsere Vereine sind das Rückgrat des gesellschaftlichen Lebens in unserer ländlich geprägten Gemeinde. Die Unterstützung der Vereine ist daher eine Herzensangelegenheit des Gemeinderates!
Nachfolgend finden Sie die vollständige Neufassung der Sportförderrichtlinien: