Flurbereinigungsgenossenschaft Unterlauter
Gemeinde Lautertal, Landkreis Coburg
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken erlässt folgende
Verfügung:
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Unterlauter wird aufgelöst.
Begründung:
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat am 01.03.1941 das Verfahren durch die Feststellung abgeschlossen, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan Unterlauter bewirkt ist, und dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Verfahren Unterlauter hätten berücksichtigt werden müssen. Weil die Aufgaben der Flurbereinigungsgenossenschaft Unterlauter noch nicht erfüllt waren, blieb sie über die Beendigung des Verfahrens hinaus weiter bestehen.
Gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 FlurbG hat das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken die Flurbereinigungsgenossenschaft Unterlauter aufzulösen, wenn ihre Aufgaben erfüllt sind. Dies ist nun der Fall. Die Beiträge und sonstigen Außenstände der Flurbereinigungsgenossenschaft Unterlauter sind eingehoben und die von ihr aufgenommenen Darlehen getilgt worden. Die Flurbereinigungsgenossenschaft Unterlauter hat weder Grundeigentum noch Barvermögen; sie hat auch keine Unterhaltungsverpflichtungen mehr zu erfüllen. Ihre Auflösung ist daher die zwingende Folge.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg
(Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!