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Amtsblatt der Gemeinde Lautertal
Ausgabe 4/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Einladung zur Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Eisfeld-West

Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sowie die Eigentümer von selbstständigem Gebäude- und Anlageneigentum) am Flurbereinigungsverfahren zu einer Teilnehmerversammlung zur Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft eingeladen, die

am Donnerstag, dem 23.03.2023,

um 17:00 Uhr,

im Saal des Schlosses Eisfeld,

Am Markt 2, in 98673 Eisfeld

stattfindet.

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 07. Februar 2000 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Eisfeld-West als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Mit Änderungsbeschlüssen des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen vom 22. Februar 2008 und 24. Mai 2013 wurde das Verfahrensgebiet geändert.

Für die Teilnehmergemeinschaft wurde ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und jeweils ein Stellvertreter gewählt.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen.

Durch das Ausscheiden mehrerer Mitglieder aus dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist eine Nachwahl von Vorstandsmitgliedern und deren Stellvertreter erforderlich.

Die Flurbereinigungsbehörde bestimmt gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 FlurbG, dass die Zahl der Mitglieder des Vorstandes von derzeit 9 auf 11 erweitert wird. Aktuell besteht der Vorstand aus 9 ordentlichen Mitgliedern und einem Stellvertreter.

Die nachzuwählenden Mitglieder des Vorstandes und der Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.

Dabei hat jeder Teilnehmer unabhängig von der Größe seines Besitzes oder der Anzahl seiner Grundstücke nur eine Stimme. Gleiches gilt für den Bevollmächtigten. Sollte der Bevollmächtigte selbst Teilnehmer sein oder mehrere Teilnehmer vertreten, hat er nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben ebenso insgesamt nur eine Stimme.

Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Hinweis:

Unter www.landentwicklung-online.thueringen.de/verfahren/flurbereinigungsverfahren/

können eine Karte des Verfahrensgebietes Eisfeld-West sowie der aktuelle Bearbeitungsstand des Flurbereinigungsverfahrens eingesehen werden.

Im Auftrag

gez.

(DS)

Andreas Harnischfeger

Referatsleiter

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.