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Amtsblatt der Gemeinde Lautertal
Ausgabe 4/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Öffentliche Bekanntmachung

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West

Änderungsbeschluss Nr. 3

1.

Änderung des Flurbereinigungsgebietes Eisfeld-West

Nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird das mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 07. Februar 2000, Az. 3-3-0277, festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen vom 24. Mai 2013, Az. 3-3-0277, letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Eisfeld-West erneut wie folgt geringfügig geändert:

Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden ausgeschlossen:

1.1

Gemarkung Sachsendorf, Flur 0

Flurstücke Nr. 1288/2, 1307/2, 1318/2, 1319/4, 1409/2, 1421/1, 1432/1, 1433/1, 1434/5, 1434/6, 1434/7, 1434/8, 1434/9, 1434/10, 1434/12, 1435/1, 1435/2, 1441/6, 1441/7, 1441/8, 1449/2, 1449/4, 1450/2, 1450/4, 1451/2, 1451/4, 1452/2, 1453/2,1454/4, 1454/5, 1454/7, 1454/8, 1455/2, 1456/2, 1457/2, 1458/2, 1459/2, 1461/2, 1462/2, 1463/2, 1464/2, 1464/3, 1523/10, 1523/11, 1523/12

1.2

Gemarkung Eisfeld, Flur 0

Flurstücke Nr. 3888/1, 3888/2, 3890/1, 3891/2, 3894, 3912/4, 3912/6, 3912/7, 3912/8, 3929/7, 3929/11, 3929/14, 3929/16, 3929/20, 3933/9, 3951/18, 3951/20, 3951/22, 3951/24, 4892/1, 4892/2, 4893/3, 4893/4, 4894/2

Das Flurbereinigungsgebiet hat nunmehr eine Größe von 2.852 ha, wobei sich die ausgeschlossenen Flurstücke auf das Gebiet, die dem Verfahrenszweck nach § 87 FlurbG unterliegen, beziehen.

2.

Auslegung des Beschlusses mit Begründung

Eine mit Begründung versehene Ausfertigung dieses Beschlusses und eine Gebietsübersichtskarte, in der die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes nachrichtlich dargestellt ist, liegen zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Flurbereinigungsgemeinde

  • Stadt Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld

während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus und können gleichfalls im Internet unter https://tlbg.thueringen.de/flurbereinigung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen

Frankental 1

98617 Meiningen

einzulegen.

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Im Auftrag
gez. Claus Rodig
(DS)
Referatsleiter

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.