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Amtsblatt der Gemeinde Lautertal
Ausgabe 4/2025
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Regelung von „Sport und Spiel auf öffentlichen Straßen“ gemäß § 31 StVO

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung daraufhin, dass laut § 31 StVO „Sport und Spiel“ auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen nicht erlaubt sind.

Die Sicherheit jedes Verkehrsteilnehmers ist zu gewährleisten. Kinder oder auch Erwachsene, die Sport und Spiele auf der Straße betreiben, können sich selbst oder andere dadurch in Gefahr bringen. Hierdurch sind schwerwiegende Verletzungen möglich.

Das Spielen in verkehrsberuhigten Bereichen, sogenannten Spielstraßen, ist hingegen gemäß der StVO erlaubt.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung