Bitte aufpassen: Ein verlassenes Nest in einer Hecke ist deutliches Zeichen, dass es sich um einen wertvollen Lebensraum handelt. Deshalb: Bitte diese Bereiche ab dem 01. März beim Gehölzschnitt verschonen!
Pressemitteilung
18. Februar 2026
Wenn die Natur erwacht und Gärten sowie Grünanlagen wieder stärker genutzt werden, rückt der verantwortungsvolle Umgang mit Bäumen, Hecken und Sträuchern in den Fokus. „Viele Bürgerinnen und Bürger im Coburger Land engagieren sich mit großer Sorgfalt“, sagt Dirk Ruppenstein, Leiter des Fachbereiches Umwelt und Natur am Landratsamt Coburg. Für den Gehölzschnitt gilt jedoch eine klare Regelung: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze stark zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Auch Röhrichte dürfen in diesem Zeitraum nicht zurückgeschnitten werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Grund ist der Schutz heimischer Tierarten: In Frühling und Sommer dienen Gehölze als Lebensraum für brütende Vögel, Insekten und Kleinsäuger. Auch Röhrichte an Gewässern sind wichtige Brut- und Rückzugsorte, filtern Wasser und stabilisieren Ufer.
Schonende Pflege- und Formschnitte sind erlaubt, sofern keine Tiere oder Lebensstätten beeinträchtigt werden. Zusätzlich stehen viele Gehölze in freier Natur oder an Gewässern sowie Strukturen wie Baumhöhlen unter besonderem Schutz.
Bei Fragen berät die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Coburg unter 09561/514-0. „Der offene Dialog ist uns besonders wichtig“, betont Ruppenstein.
Ausführliche Informationen zum Thema Gehölzschnitt finden Sie auf der Homepage des Landkreises Coburg (www.landkreis-coburg.de) oder direkt den nebenstehenden QR-Code.