Aufgrund der beginnenden „Freiluftsaison“ weisen wir daraufhin, dass nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Geräte wie Rasenmäher oder Sägen etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr des Folgetages nicht betrieben werden dürfen.
Die Gemeinde Lautertal hat keine weitergehende Verordnung erlassen, die den Betrieb der o. a. Geräte zur Mittagszeit verbietet. Wir möchten dennoch darum bitten, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr auf den Betrieb der angeführten Geräte zu verzichten, um der Nachbarschaft zumindest eine kurze Mittagsruhe zu ermöglichen.