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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 1/2024
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
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Haushaltssatzung für den Haushalt 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Kötz

Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 21.12.2023, Nr. 20 Az. 9412.0, festgestellt, dass keine genehmigungspflichtigen Teile vorliegen (Art. 67 bzw. 71 GO i.V.m. Art. 10 VGemO)

Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO)

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Kötz für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. GO i.V.m. Art. 8 und 10 VGemO und Art. 26 und 40 KommZG erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kötz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt.

 —  2024

A) Verwaltungshaushalt

In den Einnahmen und Ausgaben mit:  —  1.474.830 EUR

B) Vermögenshaushalt

In den Einnahmen und Ausgaben mit:  —  199.000 EUR

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2024 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2024 nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nach Art. 73 GO für das Jahr 2024 auf 150.000 EUR festgesetzt.

§ 5

(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagensoll) wird im Verwaltungshaushalt auf

2024  —  1.318.030,00 EUR

festgesetzt und nach Art. 8 VGemO im Verhältnis der Einwohner zum 30. Juni 2023 auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

(2) Die Umlagen werden pro Einwohner (Stand 30.06.2023) wie folgt festgesetzt:

 —  2024

Mitgliedsgemeinde Kötz:  —  886.068,35 EUR

Mitgliedsgemeinde Bubesheim:  —  431.961,65 EUR

Einwohner: (Stand 30.06.2023:  —  4.940)

Gemeinde Kötz  —  3.321

Gemeinde Bubesheim  —  1.619

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Kötz, den 01.01.2024
Verwaltungsgemeinschaft Kötz
Sabine Ertle
Gemeinschaftsvorsitzende

Durch die Änderung der GO Art. 65 Abs. 3 zum 01.04.2018 wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan, sowie die restlichen Anlagen

bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer neuen Haushaltssatzung öffentlich

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, OT Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, 1.OG, Zimmer Nr. 1.02, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt und auf www.vg-koetz.de veröffentlicht ist.