Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 26.04.2023, Nr. 20 Az. 9412.0, festgestellt, dass keine genehmigungspflichtigen Teile vorliegen (Art. 67 bzw. 71 GO i.V.m. Art. 10 VGemO)
Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt amtlich bekanntgemacht (Art.65 Abs.3 GO)
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Kötz für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. GO i.V.m. Art. 8 und 10 VGemO und Art. 26 und 40 KommZG erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kötz folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt.
— 2023
A) Verwaltungshaushalt
In den Einnahmen und Ausgaben mit: — 1.378.080 EUR
B) Vermögenshaushalt
In den Einnahmen und gaben mit: — 211.000 EUR
Für das Haushaltsjahr 2023 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2023 nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nach Art. 73 GO für das Jahr 2023 auf 150.000 EUR festgesetzt.
(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagensoll) wird im Verwaltungshaushalt auf
2023 — 1.221.780,00 EUR
festgesetzt und nach Art. 8 VGemO im Verhältnis der Einwohner zum 30. Juni 2022 auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.
(2) Die Umlagen werden pro Einwohner (Stand 30.06.2022) wie folgt festgesetzt:
— 2023
Mitgliedsgemeinde Kötz: — 830.659,10 EUR
Mitgliedsgemeinde Bubesheim: — 391.120,90 EUR
Einwohner: (Stand 30.06.2022: — 4.845)
Gemeinde Kötz — 3.294
Gemeinde Bubesheim — 1.551
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Durch die Änderung der GO Art. 65 Abs. 3 zum 01.04.2018 wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan, sowie die restlichen Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer neuen Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, OT Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, 1.OG, Zimmer Nr. 1.02, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt.