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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 10/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
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Änderung Plakatierungsverordnung

Die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten der Gemeinde Kötz (Plakatierungsverordnung) wurde in der Sitzung vom 19.03.2024 vom Gemeinderat genehmigt und ist am 06.04.2024 in Kraft getreten. Auf Anliegen der gemeindeeigenen Vereine hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 07.05.2024 eine Änderung der Plakatierungsverordnung erlassen, die alle in Kötz ansässigen Vereine betrifft:

Unter § 5 „Ausnahmen“ wird folgender Absatz ergänzt:

2.

Veranstaltungen ortseigener Vereine

a.

Vereine dürfen innerorts Banner, Großraumplakate und Wesselmänner kostenfrei aufstellen. Die Kreuzungen müssen dabei unter allen Umständen freigehalten und der Verkehr auf keine Weise eingeschränkt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verstößen gegen die neuen Auflagen für Vereine § 6 „Ordnungswidrigkeiten“ weiterhin Wirkung zeigt.