Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet nördlich der Frühlingsstraße“ nach § 12 Abs. 2 BauGB gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 17.05.2024. In ihrer Sitzung am 07.05.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kötz gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen (Vorentwurf) des Bebauungsplans „Wohngebiet nördlich der Frühlingsstraße“ in der Fassung vom 29.04.2024 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit von Montag, 21.05.2024
bis einschließlich Montag, 24.06.2024
auf der Homepage der Gemeinde Kötz unter
https://www.gemeinde-koetz.de/rathaus-service/bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Unterlagen (Vorentwurf) des Bebauungsplans während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Obere Dorfstraße 3a, 89359 Kötz, Zimmer 2.02 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. In diesem Auslegungszeitraum kann der Vorentwurf der Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Planbegründung inklusive Anlagen (Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Einschätzung) während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag und Mittwoch | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, |
| Dienstag und Donnerstag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, |
| und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Folgende wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
(1) Umweltbericht zur Planung
(2) Artenschutzrechtliche Einschätzung
Hinweise
Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und fließen in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus / die Gemeindeverwaltung (vera.briegel@vg-koetz.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan „Wohngebiet nördlich der Frühlingsstraße“. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Ziel der Planung
Das vorliegende Bauleitplanverfahren soll das Vorhaben bauplanungsrechtlich absichern und neuen Wohnraum für Einzel- und Doppelhausbebauung schaffen.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von ca. 7.171 m² umfasst die Flurstücke Nr. 1539/1 und TF 1540 und befindet sich im Norden der Gemarkung Großkötz.
Die Lage des Geltungsbereichs ergibt sich zudem aus der beigefügten Karte und ist mit einer schwarz gestrichelten Linie umrandet (Abbildung unmaßstäblich).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.