Gemeinde Kötz
Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
Die Plakatierungsverordnung der Gemeinde Kötz vom 20.03.2024 wird wie folgt geändert:
§ 5 wird um den Absatz 2 ergänzt:
2. Veranstaltungen ortseigener Vereine
a) Vereine dürfen innerorts Banner, Großraumplakate und Wesselmänner kostenfrei aufstellen. Kreuzungen müssen dabei unter allen Umständen freigehalten und der Verkehr auf keine Weise eingeschränkt werden.
Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 06.04.2024 in Kraft.
Gemeinde Kötz
Kötz, 21.05.2024
Sabine Ertle
1. Bürgermeisterin