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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 12/2024
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
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Soforthilfe Hochwasser – Kartei der Not

Bei diesem katastrophalen Hochwasser mit so weit reichenden Überschwemmungen haben viele Menschen von einer Minute auf die andere alles verloren. Jetzt wollen auch wir schnell helfen, damit nach dem Schock über den Verlust und die Zerstörung zumindest rasch das Nötigste zum Leben beschafft werden kann. Deshalb leistet die Kartei der Not in diesen Fällen beim aktuellen Hochwasser eine pauschale Soforthilfe zwischen 2.000 € und maximal 5.000 € für betroffene Privatpersonen/Familien!

Wie funktioniert es?

Der Soforthilfeantrag für das Hochwasser 2024 ist auf der Homepage kartei-der-not.de oder vg-koetz.de abrufbar.

In diesem Antrag bitten wir um die persönlichen Daten, eine kurze Beschreibung des Unglücks und eine Bestätigung von Gemeinde, Landkreis oder Sozialverband. Dann leisten wir schnell eine Beihilfe auf das Bankkonto des Betroffenen. Diese Unterstützung stellt eine erste pauschale Hilfe in der Katastrophe dar und es ist in dem Fall kein weiterer Nachweis über die Verwendung nötig.

Idealerweise können die Betroffenen die Anträge bei Ihnen erhalten und Sie geben sie gleich mit Ihrer Bestätigung, dass der Antragsteller betroffen ist, an diesen weiter. Anträge können gerne dann auch per Mail gestellt werden.

Wichtig zu wissen

Die Kartei der Not hilft bei Bedarf auch danach noch, wenn die Folgen des Hochwassers nicht alleine bewältigt werden können. Dann kann jeder Zeit ein weiterer allgemeiner Antrag gemeinsam mit einer sozialen Beratungsstelle nach Wahl an unser Hilfswerk gestellt werden.

Bitte beachten:

Es können nur Betroffene im Bezirk Schwaben, Landkreis Landsberg und Altlandkreis Neuburg unterstützt werden.

Verbände, Organisationen und Einrichtungen, deren Träger selbst Vorsorge hätten treffen können, können wir leider nicht unterstützen. Auch Firmen jeder Art kriegen keine Hilfen.

Versicherbare, aber nicht versicherte Schäden werden in der Regel nicht ersetzt (z.B. Kraftfahrzeuge ohne Kaskoversicherung).

Weitere Informationen unter www.kartei-der-not.de