Die Gemeinde Kötz, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde widmet auf Grundlage des durch den Bau- Umwelt- und Grundstücksausschuss der Gemeinde Kötz in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2024 gefassten Beschlusses folgenden beschränkt öffentlichen Weg in der Gemarkung Kleinkötz:
| Bezeichnung: | Weg zwischen der Ortsstraße „Am Hochholz“ und der Ortsstraße „Kirchplatz“. |
| Fl.Nr.: | 511/33, Gemarkung Kleinkötz |
| Anfangspunkt: | Nördliche Grundstücksecke von Fl.Nr. 511/35. |
| Endpunkt: | Einmündung in die Ortsstraße „Kirchplatz“ bei Fl.Nr. 24. |
| Länge: | 0,098 km |
| Beschränkung: | nur für Fußgänger und Radfahrer. |
Straßenbaulastträger für den vorstehend aufgeführten beschränkt öffentlichen Weg ist die Gemeinde Kötz.
Die Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Die Unterlagen zur Widmung können im Zimmer 2.02 des Rathauses, Obere Dorfstr. 3a, 89359 Kötz während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.