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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 12/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
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Widmung von Straßen und Wegen gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Die Gemeinde Kötz, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde widmet auf Grundlage des durch den Bau- Umwelt- und Grundstücksausschuss der Gemeinde Kötz in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2024 gefassten Beschlusses folgenden beschränkt öffentlichen Weg in der Gemarkung Kleinkötz:

Bezeichnung:

Weg zwischen der Ortsstraße „Am Hochholz“ und der Ortsstraße „Kirchplatz“.

Fl.Nr.:

511/33, Gemarkung Kleinkötz

Anfangspunkt:

Nördliche Grundstücksecke von Fl.Nr. 511/35.

Endpunkt:

Einmündung in die Ortsstraße „Kirchplatz“ bei Fl.Nr. 24.

Länge:

0,098 km

Beschränkung:

nur für Fußgänger und Radfahrer.

Straßenbaulastträger für den vorstehend aufgeführten beschränkt öffentlichen Weg ist die Gemeinde Kötz.

Die Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Die Unterlagen zur Widmung können im Zimmer 2.02 des Rathauses, Obere Dorfstr. 3a, 89359 Kötz während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Kötz, den 11.06.2024
Sabine Ertle, 1. Bürgermeisterin