I.
Aufgrund Art. 9 Abs. 1 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband am 25. März 2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt | |
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 743.000,00 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 66.000,00 € |
| ab. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Umlagensoll), wird wie folgt festgesetzt:
| a) | im Verwaltungshaushalt (Verwaltungsumlage) | 182.910,00 € |
| b) | im Vermögenshaushalt (Investitionsumlage) | 0,00 €. |
(2) Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 herangezogen (Bemessungsgrundlage).
(3) Die Verbandsschule wurde am 1. Oktober 2025 von insgesamt 70 Mittelschülern (ohne Gastschüler) besucht. Die Verwaltungsumlage wird somit auf 2.613,00 € je Verbandsschüler festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Günzburg hat die Haushaltssatzung als Rechtsaufsichtsbehörde geprüft und mit Schreiben vom 15. Mai 2026, Nr. 13 Az. 9412.0, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art. 67 bzw. 71 GO i.V.m. Art. 9 BaySchFG und Art. 40 KommZG enthält.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei im Rathaus (Gebäude 2, Ebene 1, Zimmer 105) und in den Gemeindeverwaltungen Bubesheim und Kötz während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus (Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 Bekanntmachungsverordnung).