Aufgrund Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) hat die Zweckverbandsversammlung am 26. April 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit — 1.422.000,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit — 12.202.000,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Eine Umlage der Mitglieder des Zweckverbandes wird nicht bestimmt (Zweckverbandsumlage).
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Regierung von Schwaben hat die Haushaltssatzung als Rechtsaufsichtsbehörde geprüft und mit Schreiben vom 23. Mai 2023, Geschäftszeichen RvS-SG12-1444-43/32/3, mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung zu Beanstandungen keinen Anlass gibt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes und in der Stadtkämmerei im Rathaus (Gebäude 2, Ebene 1, Zimmer 105) während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus (Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 Bekanntmachungsverordnung).
Günzburg, den 5. Juni 2023