Vollzug des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) Raumordnungsverfahren „Bahnprojekt Ausbau-/neubaustrecke (ABS/NBS) Ulm – Augsburg“
Die Regierung von Schwaben – höhere Landesplanungsbehörde – hat für das geplante Bahnprojekt Ulm – Augsburg ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der landesplanerischen Beurteilung vom 29.05.2024 abgeschlossen. Die Öffentlichkeit ist gemäß Art. 25 Abs. 6 Satz 2 BayLplG durch ortsübliche Bekanntmachung zu unterrichten.
Die landesplanerische Beurteilung ist unter https://www.regierung.schwaben.bayern.de/ ins Internet eingestellt und kann unter der Rubrik „Service, Raumordnung, Regionalplanung“ unter „laufende und abgeschlossene Raumordnungsverfahren“ eingesehen werden.
Der direkte Link zur ROV und der landesplanerischen Beurteilung lautet:
https://www.regierung.schwaben.bayern.de/aufgaben/168892/1688911/leistung/leistung_12290/index.html
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Kötz veröffentlicht: https://www.vg-koetz.de/aktuelles-termine/aktuelles