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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 13/2025
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
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Haushaltssatzung für den Haushalt 2025 der Gemeinde Kötz

Mit Schreiben vom 16.06.2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Günzburg die Haushaltssatzung der Gemeinde Kötz für das Haushaltsjahr 2025 mit ihren Anlagen zur Kenntnis genommen.

Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO)

Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2025

der Gemeinde Kötz

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kötz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  10.424.470,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  3.791.000,00 EUR

ab.

§ 2

Für das Jahr 2025 sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2025 nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

310 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

225 v.H.

2.

Gewerbesteuer

320 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für das Jahr 2025 auf 200.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Kötz, den 16.06.2025

Sabine Ertle
1. Bürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen

für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung öffentlich

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, OT Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, 1.OG, Zimmer Nr. 1.02, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt und auf www.vg-koetz.de veröffentlicht ist.