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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 14/2023
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
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Öffentliche Veranstaltungen

Um eine reibungslose Abwicklung der Genehmigung gewährleisten zu können, bitten wir alle Veranstalter ihre Anträge rechtzeitig (kleinere Veranstaltungen 4 Wochen und größere Veranstaltungen 8 Wochen) bei der Gemeinde abzugeben.

Werden die Fristen nicht eingehalten, können wir nicht gewährleisten, dass die Anträge rechtzeitig genehmigt werden.

Im August ist Urlaubszeit. Da kann es zu Verzögerungen der Bearbeitung kommen.

Bitte senden Sie ab sofort die Anträge für Veranstaltung sowie die Gestattung an

Melanie.knopp@vg-koetz.de

Die Anträge können auch wie gewohnt im Rathaus abgeben werden.