- Antragsfrist für Heizkostenzuschuss läuft von 15.05.2023 bis 20.10.2023 -
Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Hackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks) gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Der Bund stellt den Ländern insgesamt 1,8 Mrd. Euro für den Vollzug zur Verfügung.
Der Antrag ist seit 15.05.2023 beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (https://www.stmas.bayern.de) zu stellen und kann digital über die Antragsplattform unter Verwendung eines Elster-Zertifikats erfolgen. Auch Antragstellende ohne eigenen Internetzugang bzw. das notwendige Elster-Zertifikat haben die Möglichkeit, am vollständig digitalen Verfahren teilzunehmen. Wenn die Härtefallhilfen für den eigenen Haushalt beantragt werden sollen und keine Möglichkeit einer Online-Antragstellung gegeben ist, kann man sich direkt an die Hotline wenden. Dort erfolgt aktive Unterstützung bei der Antragsstellung. Die Verfahrensdauer – von der Antragsstellung bis zum Bescheid – erhöht sich jedoch, da keine vollständig digitale Abwicklung der Anträge möglich ist.
Für Fragen zu den Härtefallhilfen erreichen Sie die Hotline der KPMG unter:
de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und (089) 59976061122
Erreichbarkeit Hotline:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (nicht an bayerischen Feiertagen)
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung über die Gemeinde nicht möglich ist!